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Immobilienrecht
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten.
Ein Erwerb oder eine Veräußerung ist in der Regel keine alltägliche Angelegenheit. Um den Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen, werden meistens erhebliche Beträge investiert und Darlehen aufgenommen.
Die Mitwirkung eines Notars ist bei Immobiliengeschäften verpflichtend. So sind Sie bei einem solch wichtigen Geschäft gut beraten. Da der Notar zur Neutralität gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer verpflichtet ist, ist eine Bevorteilung des Verkäufers oder des Käufers ausgeschlossen.
Egal ob Sie z. B. ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück, eine Eigentumswohnung oder eine Garage erwerben bzw. veräußern möchten, wir entwerfen den Kaufvertrag und sorgen für eine faire Gestaltung desselben und helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden.
Da sich die Besonderheiten einer Immobilie auf die Gestaltung des Kaufvertrages auswirken, benötigen wir vorab einige Informationen von Ihnen und den übrigen Beteiligten. Hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich oder „hier“ einen Datenerfassungsbogen. Wir bitten Sie, diesen auszufüllen und uns unterzeichnet zurückzusenden. Sobald wir diesen erhalten haben, können wir anhand der Angaben einen ersten Kaufvertragsentwurf erstellen und Ihnen übersenden.
Selbstverständlich kann vorab auch ein Beratungsgespräch mit uns vereinbart werden, um rechtliche Fragen zu klären oder Unsicherheiten zu beseitigen. Die Beratung kann persönlich, telefonisch, oder per Videokonferenz erfolgen.
Nach der Beurkundung werden wir alle für den Vollzug erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden anfordern und überwachen die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen und die Eigentumsumschreibung auf den Käufer im Grundbuch. Auf diese Weise wird vermieden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne die Immobilie zu bekommen oder aber der Verkäufer die Immobilie übergibt, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben.
Möchten Sie den Kaufpreis ganz oder teilweise finanzieren? Sie erhalten von Ihrer Bank Unterlagen zur Kaufpreisfinanzierung (ein Anschreiben und das Grundschuldbestellungsformular). Bitte legen Sie uns diese umgehend zur weiteren Bearbeitung vor. Auch die Grundschuld muss vor dem Notar unterzeichnet bzw. beurkundet werden. Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, werden wir die Grundschuld entsprechend vorbereiten. Wenn uns die Unterlagen rechtzeitig (spätestens zwei Tage vor dem geplanten Termin) vorliegen, kann die Grundschuld gerne im Anschluss an die Kaufvertragsunterzeichnung beurkundet werden. Selbstverständlich kann die Beurkundung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Sie planen den Verkauf oder den Erwerb einer Immobilie? Sprechen Sie uns an, gerne helfen wir Ihnen weiter.
Über uns
Beratung ist unser Geschäft und unsere Leidenschaft. Die Ansprüche unserer Mandanten an eine zügige, qualitativ hochwertige und effiziente Bearbeitung verknüpfen wir mit den Möglichkeiten die uns eine digitale Welt bietet.
unsere telefonische Erreichbarkeit ab 01.06.2024
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