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Handels- und Gesellschaftsrecht
Ein Unternehmer muss viele rechtliche und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte beachten, um erfolgreich zu sein. Daher stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Seite und helfen Ihnen bei der Beantwortung auftretender Fragen, um Fehler z. B. bei der Gründung einer Gesellschaft oder der Unternehmensnachfolge zu vermeiden.
Im Falle einer Gesellschaftsgründung helfen wir Ihnen gerne, die passende Firmierung und die optimale Rechtsform zu finden. Wir beraten Sie über wichtige Aspekte des Gesellschaftsrechts und klären mit Ihnen im Vorfeld etwaig auftretende Fragen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern.
Auch in anderen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B.
- die Umwandlung Ihrer Gesellschaft in eine andere Rechtsform
- die Verschmelzung Ihrer Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen
- der Verkauf oder die schenkweise Übertragung Ihrer Unternehmensanteile an Dritte,
stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Der Gesetzgeber hat in vielen Fällen die Beratung bzw. die Beurkundung durch einen Notar vorgesehen, da es sich im Handels- und Gesellschaftsrecht oftmals um komplizierte rechtliche Vorgänge handelt.
Wenn Sie z. B. einen Wechsel in der Geschäftsführung, die Erteilung bzw. den Widerruf einer Prokura, eine Satzungsänderung Ihrer Kapitalgesellschaft (u. a. GmbH und AG) oder aber einen Gesellschafterwechsel einer Personenhandelsgesellschaft (u. a. OHG und KG) planen, benötigen Sie einen Notar. Die Anmeldungen von eintragungspflichtigen Tatsachen beim Registergericht bedürfen der notariellen Beglaubigung.
Damit wir uns auf eventuelle Beratungsgespräche vorbereiten und die für die Handelsregistereintragung notwendigen Urkunden entwerfen können, bitten wir um Übersendung des ausgefüllten und unterzeichneten Datenerfassungsbogens, welchen Sie im Downloadbereich oder„hier“ finden. Auf diese Weise helfen Sie uns, Ihre Angelegenheit schnell und sorgfältig zu bearbeiten.
Selbstverständlich kann vorab auch ein Beratungsgespräch mit uns vereinbart werden, um rechtliche Fragen zu klären oder Unsicherheiten zu beseitigen. Die Beratung kann persönlich, telefonisch, oder per Videokonferenz erfolgen.
Des Weiteren wird es zukünftig nicht nur die Möglichkeit geben, eine GmbH bzw. eine UG (haftungsbeschränkt) im sogenannten Online-Verfahren zu gründen, sondern auch alle Anmeldungen zum Handelsregister betreffend Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen online durchzuführen. Hierzu verweisen wir Sie gerne auf die Kategorie Online-Verfahren, welche Sie über die Navigationsleiste oder „hier“ erreichen.
Über uns
Beratung ist unser Geschäft und unsere Leidenschaft. Die Ansprüche unserer Mandanten an eine zügige, qualitativ hochwertige und effiziente Bearbeitung verknüpfen wir mit den Möglichkeiten die uns eine digitale Welt bietet.
unsere telefonische Erreichbarkeit ab 01.06.2024
Mo 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Di 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Do 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
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