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General- und Vorsorgevollmacht
Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden unabhängig vom Alter plötzlich treffen und dazu führen, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. In diesem Fall ist man oftmals auf die Mithilfe anderer angewiesen ist.
Die nächsten Verwandten, der Ehegatte oder aber der Lebensgefährte haben von Gesetzes wegen nicht die entsprechenden Rechte, um für die betroffene Person zu handeln oder Entscheidungen zu treffen. Oftmals muss hierfür vom Gericht ein Betreuer bestellt werden. Der Betreuer gibt im Namen der betroffenen Person rechtliche Erklärungen ab und trifft für diesen Entscheidungen. Hierzu kann das Gericht z. B. den Ehegatten oder einen Abkömmling bestimmen. Aber auch ein Dritter, z. B. ein Berufsbetreuer, kann vom Gericht zum Betreuer bestellt werden. Selbst wenn der Ehegatte zum Betreuer bestellt wird, benötigt er für viele rechtliche Angelegenheiten die Zustimmung des Gerichts. Darüber hinaus ist der Betreuer verpflichtet, dem Gericht gegenüber in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über seine Tätigkeiten abzulegen.
Für solche Notfälle bereiten wir für Sie auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten zur Vorsorge vor. Um die Urkunden vorbereiten zu können, teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift) sowie die persönlichen Daten des / der Bevollmächtigten mit.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bei folgenden Vollmachten:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung
Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass im Fall der Fälle die Vollmacht auch gefunden und beachtet wird. Auch wird dem Vollmachtgeber nach der Beurkundung zusätzlich zu der Ausfertigung der Vollmacht noch eine sogenannte ZVR-Card ausgehändigt. Informationen zur Ihrer ZVR-Card finden Sie in unserem Downloadbereich oder „hier“.
Weitere Informationen zu Vorsorgevollmachten finden Sie „hier“.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen nicht nur bei Vollmachten zur Vorsorge, sondern auch bei sämtlichen anderen Vollmachten wie zum Beispiel Vollmachten zum Verkauf oder den Erwerb von Grundstücken, Handelsregistervollmachten usw. Sprechen Sie uns einfach an.
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Beratung ist unser Geschäft und unsere Leidenschaft. Die Ansprüche unserer Mandanten an eine zügige, qualitativ hochwertige und effiziente Bearbeitung verknüpfen wir mit den Möglichkeiten die uns eine digitale Welt bietet.
unsere telefonische Erreichbarkeit ab 01.06.2024
Mo 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Di 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
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