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Familienrecht
Die Ehe einzugehen ist vermutlich die wichtigste Entscheidung unseres Lebens. In der Regel beabsichtigt man, sein restliches Leben mit dem Ehepartner zu verbringen. Aber was geschieht mit dem alleinigen und was mit dem beiderseitigen Vermögen? Soll Vermögen alleine oder gemeinsam erworben werden? Was geschieht im Falle der Trennung und Scheidung? Welche Rechte und Pflichten haben die Ehegatten bezüglich gemeinsamer Kinder?
Dies sind nicht unwichtige Fragen, die geklärt werden müssen.
Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Gerne beraten wir Sie in solchen Angelegenheiten und helfen Ihnen, einen ausgewogenen Ehevertrag zu erarbeiten, welcher auf Ihre jeweilige persönliche Lebenssituation angepasst ist. Da der Notar zur Neutralität gegenüber sämtlichen Beteiligten verpflichtet ist, ist eine Bevorteilung des einen oder des anderen Ehegatten ausgeschlossen.
Aber nicht nur in ehevertraglichen Angelegenheiten, sondern auch in anderen Angelegenheiten, wie z. B. die Scheidungsfolgenvereinbarung oder die Adoption helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an.
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Beratung ist unser Geschäft und unsere Leidenschaft. Die Ansprüche unserer Mandanten an eine zügige, qualitativ hochwertige und effiziente Bearbeitung verknüpfen wir mit den Möglichkeiten die uns eine digitale Welt bietet.
unsere telefonische Erreichbarkeit ab 01.06.2024
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