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Erbrechtliche Angelegenheiten
Was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht ist ein sensibles Thema, mit dem sich jeder von uns früher oder später befassen muss.
Im Todesfall erhalten in der Regel die Abkömmlinge und der Ehegatte das Vermögen des Erblassers, dies ist gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Erbfolge kann aber durchbrochen werden. Jeder kann durch letztwillige Verfügung bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. So kann der Erblasser nicht nur seine Geschwister oder nicht verwandte Dritte, sondern auch Stiftungen und andere Organisationen als Erben einsetzen. Solche Regelungen können durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen werden.
Das Testament kann von einer einzelnen Person oder aber von Ehegatten gemeinschaftlich errichtet werden. Testamente können sowohl handschriftlich als auch notariell gefasst werden. Das notarielle Testament ist zu empfehlen, da eigenhändige Testamente nicht selten Unklarheiten oder Formfehler enthalten. Solche Unklarheiten können später Anlass zu Streit zwischen den Erben geben und dazu führen, dass der letzte Wille nicht wie vom Erblasser gedacht umgesetzt wird. Formfehler können im schlimmsten Fall zur Ungültigkeit des Testamentes führen, welches den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge zur Folge hat.
Wir beraten Sie gerne in diesem komplexen und sensiblen Themenbereich. In einem Beratungsgespräch erörtern wir Ihren letzten Willen und besprechen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsinstrumente (z. B. das Vermächtnis oder die Testamentsvollstreckung). Dieses Beratungsgespräch kann persönlich, telefonisch, oder per Videokonferenz erfolgen.
Danach werden wir das Testament entwerfen und Ihnen übersenden. Bitte prüfen Sie immer, ob wir Ihren letzten Willen wie gewünscht wiedergegeben haben. Wenn Einigkeit besteht, erfolgt die Beurkundung der letztwilligen Verfügung.
Nach Beurkundung wird die letztwillige Verfügung verschlossen beim zuständigen Amtsgericht – Nachlassgericht – verwahrt. Darüber hinaus werden alle erbfolgerelevanten Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dadurch wird im Sterbefall gewährleistet, dass die letztwillige Verfügung berücksichtigt und der letzte Wille in die Tat umgesetzt wird.
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Beratung ist unser Geschäft und unsere Leidenschaft. Die Ansprüche unserer Mandanten an eine zügige, qualitativ hochwertige und effiziente Bearbeitung verknüpfen wir mit den Möglichkeiten die uns eine digitale Welt bietet.
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